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Antrag auf Eintragung in die Motorbootvormerkliste für den Starnberger See (form00191)

Für die Motorbootgenehmigungen am Starnberger See gibt es ein festes Kontingent an privaten Lizenzen. Alle Bewerber müssen sich vorab in die Motorbootvormerkliste eintragen lassen. Dies gilt nicht für Elektromotorboote. Die Wartezeit beträgt im Moment mindestens 11 Jahre.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg