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Antrag auf Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes zum Befahren des Starnberger Sees (form00119)

Der "Antrag auf Genehmigung und Zulassung eines Motorbootes zum Befahren des Starnberger Sees" kann nur gestellt werden, wenn der Antragsteller sich vorher in die Motorbootvormerkliste eingetragen hat.

Für die Motorbootgenehmigungen am Starnberger See gibt es ein festes Kontingent an Lizenzen.
Die Wartezeit beträgt im Moment mindestens 11 Jahre.

Dies gilt nicht für Elektromotorboote.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg