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Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen

Die Hilfe zum Lebensunterhalt gehört zur Sozialhilfe und sichert die elementaren Grundbedürfnisse ab. Die Hilfe erhält, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit eigener Arbeitskraft und eigenen Mitteln, z. B. aus Einkommen und Vermögen oder mit Hilfe anderer beschaffen kann.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München