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Naturschutz - Genehmigung zum Eingriff in Natur und Landschaft

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung eines Eingriffs in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchG nach Art. 6 Abs. 3 BayNatSchG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dingolfing-Landau