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Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

Zweckentfremdungsantrag gemäß dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) - (Bayern) Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach