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Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs können der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger die Fortführung des Betriebs online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für München und Oberbayern