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LandkreisPass aufgrund geringen Einkommens beantragen (Formular B)

Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München eine Vielzahl von Vergünstigungen. Personen, deren Einkommen nicht mehr als 20% über den Einkommensgrenzen der staatlichen Hilfen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG liegen, können den LandkreisPass online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München