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Straßenverkehrsbehörde - Antrag auf Übertragung der aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten

Sie können die Übertragung der aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten (Genehmigungsübertragung) nach § 2 Abs. 2 PBefG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen