Logo Bayernportal

Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler/in

Sie möchten als Immobiliardarlehensvermittler/in mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern