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Ausländerwesen - Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Verlängerung)

Sie können die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen (§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Freyung-Grafenau