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Ausnahmegenehmigung für Sonn-/Feiertagsfahrverbot oder Ferienreisefahrverbot beantragen

An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Fahrverbot für Lkw und deren Anhänger. Für zwingende Fahrten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese können Sie online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München