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Prüfungstool Zuständigkeit Straßenverkehrsbehörde § 45 StVO

Sie möchten auf öffentlichen Verkehrsflächen Arbeiten durchführen und brauchen daher eine verkehrsregelnde Anordnung nach § 45 StVO. Sie sind sich aber nicht sicher, welche Behörde im Landkreis Fürstenfeldbruck zuständig ist? In diesem Tool können Sie in wenigen Schritten überprüfen, ob das Landratsamt Fürstenfeldbruck für die jeweilige Verkehrsfläche zuständig ist.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck