Logo Bayernportal

Aufenthaltserlaubnis für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Sie kommen als Kriegsflüchtling aus der Ukraine und möchten eine Aufenthaltserlaubnis (§ 24 AufenthG) beantragen oder haben eine Frage? Dann können Sie hier das Online-Formular benutzen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München