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Negativerklärungen von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern

Sie können die Negativerklärungen nach § 24 FinVermV (Prüfungsbericht) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern