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Umwelt | Antrag auf gewerbliches Sammeln von Pflanzen und Pilzen

Sie können den Antrag auf gewerbsmäßige Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen gem. § 39 Abs. 4 BNatSchG sowie die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Sammeln und Verkaufen von besonders geschützten Speisepilzen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BArtSchV online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rhön-Grabfeld