Logo Bayernportal

Beantragung der Zustimmung zur Umlage von gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen (Regierung der Oberpfalz)

Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste können die Zustimmung zur Umlage von gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz