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Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg