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Straßenverkehr - Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen auswirken (gilt auch für an diese Straßen grenzende Fuß- und Radwege), ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen unter Vorlage eines Lageplans und eines Verkehrszeichenplans beim Landratsamt Schweinfurt zu stellen. Aus dem Antrag und den Anlagen muss hervorgehen, wie die Absicherung der Baustelle geplant ist, ferner, ob und wie gesperrte Straßen gesichert und der Umleitungsverkehr gelenkt werden soll.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schweinfurt