Logo Bayernportal

Antrag zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Sie können die Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth