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Anzeige für gemeinnützige Sammlung gemäß § 18 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz im Landkreis Neu-Ulm

Sie können eine gemeinnützige Sammlung gemäß § 18 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz im Landkreis Neu-Ulm online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm