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Übermittlungsbogen über den Nachweis des Masernschutzes für medizinische Einrichtungen, Kitas und Schulen

Medizinische Einrichtungen, Kitas und Schulen können den Übermittlungsbogen über den Nachweis des Masernschutzes (§ 20 Absatz 9 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Coburg