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Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Tittmoninger Gerberbergs)

Sie können die Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des Tittmoninger Gerberbergs für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t (Betrifft: B 20, Abschnitt 620 und Abschnitt 640, sowie Staatsstraße 2106, Abschnitt 220) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Traunstein