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Gesundheitsamt - Untersuchungsauftrag gehäufte Fehlzeiten (Schulabsentismus)

Sie können den Untersuchungsauftrag bei gehäuften Fehlzeiten nach §20 Abs. 2 BaySchO und Art. 118 BayEUG online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schweinfurt