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Fahrerlaubnis – Neuantrag nach Entzug oder Verzicht

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie den Führerschein freiwillig abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München