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Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum SprengG

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Zulassungsvoraussetzung für die sprengstoffrechtliche Fachkunde.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn