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Antrag auf Sachkundenachweis für Personen zur Handhabung und Pflege / Ruhigstellung / Einhängen und Hochziehen / Betäubung und Entblutung von Tieren

Sie können einen Sachkundenachweis für Personen zur Handhabung, Pflege, Ruhigkstellung, Betäubung und Entblutung von Tieren gemäß Art. 7 Abs. 2 der (EG) Nr. 1099/2009 online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut