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Anzeige Deaktivierte Schusswaffen

Wer eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe überlässt, erwirbt oder vernichtet, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie können eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe gemäüt § 37d Waffengesetz (WaffG) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries