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Meldung eines Heil- oder Heilhilfsberufs

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Sie können dies online erledigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dillingen a.d.Donau