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Zustimmung des/der Grundstückseigentümers/in zur Neuanlage von Dauergrünland

Die Zustimmung des/der Grundstückseigentümers/in zur Neuanlage von Dauergrünland kann online übermittelt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg