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Bauwesen - Fliegende Bauten: Anmeldung zur Abnahme

Nach Art. 72 BayBO sind fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden. Nach dem Aufstellen eines fliegenden Baus muss eine Gebrauchs-Abnahme durch das Landratsamt erfolgen. Hierzu ist ein Abnahmetermin zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn online zu beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg