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Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Änderung einer Erlaubnis § 27 SprengG

Sie können die Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dingolfing-Landau