Logo Bayernportal

Antrag nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund)

Hier können Sie einen Antrag nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Rudelzhausen