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Wohnungsgeberbestätigung - Ummeldung in Lindau

Auch bei einem Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde muss man sich bei der zuständigen Meldebehörde ummelden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Ummeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)