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Beantragung eines Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine

Wer länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchte, muss innerhalb dieses Zeitraums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist zudem zu beantragen, wenn Vertriebene arbeiten möchten oder staatliche Unterstützung (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung) benötigen. Dieser Online-Dienst ermöglicht die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth