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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung im Bundesgebiet

Einen Aufenthalt zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie beantragen, wenn das Arbeitsamt dieser Tätigkeit zugestimmt hat oder die Tätigkeit ohne Zustimmung zulässig ist.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München