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Natur- und Landschaftsschutz - Antrag auf Erlaubnis nach § 6 der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“

Sie können einen Antrag auf Erlaubnis nach § 6 der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“ online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Freyung-Grafenau