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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung/ Anzeige einer Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche

Sie können eine Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche (nichtöffentlich oder öffentlich) mit Wirkungen auf angrenzende Kreis-, Staats- und Bundesstraßen online anzeigen oder die Durchführung beantragen (§ 29 StVO).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Altötting