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Sperrzeit; Beantragung einer Aufhebung

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall aufgehoben werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth