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Heizöllagerung anzeigen

Wenn Sie privat Heizöl in einem Tank lagern, müssen Sie dies anzeigen. Dies gilt sowohl für oberirdische Tanks (dazu zählen auch die Tanks im Keller) als auch für einen unterirdischen, d.h. im Boden vergrabenen Tank. Dies können Sie online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München