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Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 für Vorhaben nach § 144 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Gemeinde Niederwerrn)

Hier können Sie eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 für Vorhaben nach § 144 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Niederwerrn