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Verkehrswesen - Anzeige einer Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche mit Wirkungen auf angrenzende Kreis-, Staats- und Bundesstraßen

Hier können Sie die Anzeige einer Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche (nichtöffentlich oder öffentlich) mit Auswirkungen auf angrenzende Kreis-, Staats- und Bundesstraßen (Erfordernis einer Anordnung nach § 45 StVO) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge