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Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) (Markt Weilbach)

Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Markt Weilbach