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Ordnungsamt - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Versteigerer

Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Versteigerer gemäß § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Roth