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Wasserrecht - Vorübergehendes Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser

Sie können den Antrag auf das vorübergehende Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Passau