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Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nicht-gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten. Daher dürfen in der Regel nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind. Sie können den Antrag online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge