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Umsatzsteuerbefreiung im Bereich Theater und Musik

Sie können Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG bei der Regierung von Niederbayern online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern