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Waffenrecht | Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis § 27 SprengG für Jäger

Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) für Jäger online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach