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Anzeige einer Geflügelhaltung

Sie können die Anzeige einer Geflügelhaltung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Geflügelpest-Verordnung und § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Rosenheim