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Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen nach § 53 KrWG

Sie können die Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen nach § 53 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) online übermitterln. Es ist eine Anmeldung über "Mein Unternehmenskonto" erforderlich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries