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Waffen: Eintragung in die Waffenbesitzkarte, Anzeige Erwerb

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine komplette Schusswaffe, ein wesentliches Waffenteil oder einen Schalldämpfer erworben haben, können Sie hier die Anzeige vornehmen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach